Kosten Scheidungskosten
Festpreisangebote / Honorar
Bei einer vereinbarten Abrechnung nach Stunden berechne ich zwischen 165,00-200,00 € zzgl. MwSt/Stunde je nach Umfang und Anspruch der Tätigkeit.
Zivilrechtliche gerichtliche Verfahren werden nach RVG abgerechnet. Eine Kalkulation ist Bestandteil jeder Beratung.
Die aussergerichtliche Vertretung zur einvernehmlichen Regelung von Scheidungsfolgen biete ich Ihnen zu Festgebühren an. Hierbei vereinbaren wir ein festes Honorar, das unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse, der Schwierigkeit und sonstigen Umstände Ihrer konkreten Lebenssituation von uns ermittelt wird. Ziel ist dann immer eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
Ich berate Sie im Rahmen der Erstberatung zu den folgenden Preisen:
Scheidung Erstberatung von 119,–€ bis 238,–€ inklusive 19 % MwSt.
Erstberatung mit Unterhaltsberechnung max. 238,– € inklusive 19 % MwSt.
Die Kosten einer Erstberatung werden auf weitere Kosten der gleichen Angelegenheit angerechnet!